Die Förderung erfolgt als Pauschale je elektrifiziertem Stellplatz. Neben der Wallbox können abhängig vom Projekt auch Vorverkabelung sowie notwendige Elektro- und Baumaßnahmen Bestandteil der Förderung sein.
Maßnahme
Förderung
Vorverkabelung ohne Ladepunkt
bis zu 1.300 €
Ladepunkt inklusive Wallbox
bis zu 1.500 €
Bidirektionaler Ladepunkt
bis zu 2.000 €
Im wettbewerblichen Aufruf gilt eine maximale Förderquote von 70 % der förderfähigen Ausgaben.
Wer kann die Förderung beantragen?
Das Förderprogramm richtet sich an Eigentümer- und Betreibergruppen von Mehrparteienhäusern.
Wohnungseigentümergemeinschaften (WEG)
Hausverwaltungen
Wohnungsunternehmen und Vermieter
Kleine und mittlere Unternehmen (KMU)
Privateigentümer von Mehrfamilienhäusern
Welche technischen Anforderungen gelten?
Förderfähige Ladeeinrichtungen müssen die technischen Mindestanforderungen des Förderprogramms erfüllen.
Ladeleistung zwischen 11 und 22 kW
Ladebetriebsart Mode 3 oder Mode 4
Sichere Software-Updatefähigkeit
Standardisierte Kommunikationsschnittstellen
Unterstützung der netzorientierten Steuerung gemäß §14a EnWG
Vorbereitung auf ISO 15118-20
Aufnahme in die offizielle Herstellerliste
Zusätzliche Anforderungen für bidirektionales Laden
Kommunikation nach ISO 15118-20
Einheiten- und NA-Schutz-Zertifikat gemäß VDE-AR-N 4105
Zertifizierung über die ZEREZ-Datenbank
LVRT-/HVRT-Fähigkeit
Bidirektionale Strommessung
Welche Entratek Lösung passt zu Ihrem Projekt?
Kleine Mehrfamilienhäuser
Power Dot Mini
Die wirtschaftliche Lösung für kleinere Tiefgaragen, erste Ladepunkte und kostensensible Projekte.
Je nach Antragsteller werden unterschiedliche Dokumente benötigt. Typische Unterlagen sind:
Kostenvoranschlag
Objektliste
Handelsregisterauszug bei Unternehmen
KMU-Erklärung, falls erforderlich
WEG-Beschluss bei Wohnungseigentümergemeinschaften
Identitätsnachweis
Häufig gestellte Fragen
Der Förderantrag sollte grundsätzlich vor Beginn der Maßnahme gestellt werden. Als Maßnahmenbeginn gilt in der Regel bereits der Abschluss eines Liefer- oder Installationsvertrags.
Ja. Bidirektionale Ladepunkte werden mit bis zu 2.000 € gefördert, sofern sie die technischen Anforderungen des Förderprogramms erfüllen.
Bei mehreren Ladepunkten oder begrenzter Anschlussleistung empfiehlt sich ein dynamisches Lastmanagement. Es verteilt die verfügbare Leistung automatisch auf alle angeschlossenen Fahrzeuge.
Ja. Mit einem intelligenten Lastmanagement können zusätzliche Ladepunkte in vielen Fällen problemlos nachgerüstet werden.
Ja. Auch die reine Vorverkabelung eines Stellplatzes kann mit bis zu 1.300 € gefördert werden.
Weiterführende Ratgeber
Power Dot Mini mit 3 Stromwandlern
Dynamisches Lastmanagement ohne zusätzliches Steuergerät.