(Norderstedt, 07.07.2022) Die österreichische Bundesregierung und die Fahrzeugimporteure haben ein Förderpaket für E-Mobilität beschlossen. Die darin enthaltenen Förderungsangebote sollen einen wesentlichen Beitrag zur Umsetzung von Leuchtturm 3 „E-Mobilität“ der #mission2030 leisten.
Gefördert wird die Anschaffung von Elektro-PKW der Klassen M1 und N1 sowie (E-)Transporträder, E-Mopeds, E-Motorräder und E-Leichtfahrzeuge, darüber hinaus E-Ladeinfrastruktur. Für reine Elektroautos winken in Summe bis 3.000 Euro, für Plug-in-Hybridfahrzeuge bis zu 1.250 Euro. Für Ladeinfrastruktur beträgt die Förderung bis zu 1.800 Euro bei Installation in einem Mehrparteienhaus.
Auch die Anschaffung von E-Ladestellen (Standsäulen bzw. Wallbox) für den betrieblichen Einsatz wird unterstützt. Die Förderhöhe
Wer bekommt die Förderung?
Privatpersonen bei der Förderungsaktion „E-Mobilität für Private 2022“.
Für Betriebe heißt die Förderung „Förderungsaktion E-Ladeinfrastruktur 2022“.
Wie hoch ist die Förderung?
Für Private betragen die Förderungspauschalen für E-Ladeinfrastruktur:
• 600 Euro für ein intelligentes Ladekabel oder
• 600 Euro für eine Wallbox (Heimladestation) in einem Ein-/Zweifamilienhaus oder
• 900 Euro für eine kommunikationsfähige Wallbox in einem Mehrparteienhaus als Einzelanlage oder
• 1.800 Euro für eine kommunikationsfähige Ladestation mit Lastmanagement bei Installation in einem Mehrparteienhaus als Teil einer Gemeinschaftsanlage
Für Betriebe erfolgt die Berechnung der Förderung in Form einer Pauschale in Abhängigkeit der zur Verfügung gestellten Ladeleistung und beträgt maximal 30% der umweltrelevanten Investitionskosten (Nettobetrag).
Welche Bedingungen gelten?
• Gefördert werden Elektro-Fahrzeuge bei deren Anschaffung ein E-Mobilitätsbonus seitens des Fahrzeughändlers in Höhe der Förderung gewährt wurde
• Die Fahrzeuge müssen mit Strom aus erneuerbaren Energieträgern betrieben werden
• Das intelligente Ladekabel sollte eine integrierte Kontrollbox (ICCB), eine 3-Phasen Lademöglichkeit, einen Fehlerstromschutzmechanismus (AC und DC) und eine Schutzeinrichtung entsprechend IEC 62752 beinhalten.
• Die Ladestationen im Mehrparteihaus müssen kommunikationsfähig via OCPP oder Modbus und damit in ein Lastmanagement integrierbar sein.
• Für Betriebe: Gefördert wird die Errichtung von E-Ladestellen (Standsäule bzw. Wallbox), an denen ausschließlich Strom aus erneuerbaren Energieträgern als Antriebsenergie für Elektrofahrzeuge erhältlich ist. Jeder geförderte Ladepunkt muss einzeln abgesichert sein.
Diese Entratek Ladekabel und Wallboxen stehen auf der Liste der förderfähigen Ladegeräte.
Alle Entratek Wallboxen sind förderungsfähig im Ein-/ Zweifamilienwohnhaus.
Die Entratek Power Dot Pro, Pro 2, Entratek Power Dot Fix und Entratek Power Arrow Dual sind dank Ihrer Kommunikationsfähigkeit via OCPP oder Modbus in ein Lastmanagement integrierbar und somit auch förderungsfähig im Mehrparteienhaus und für Betriebe.
Die förderfähigen Ladegeräte sind direkt im Entratek Webshop www.entratek-shop.de erhältlich. Der Versand nach Österreich ist kostenfrei.
Details und Übersichten zu den Förderinhalten sind unter Förderaktion E-Mobilität für Private 2022 bzw. Förderaktion E-Ladeinfrastruktur 2022 zu finden.