Förderung von Schnellladeinfrastruktur für Gewerbe: Bis zu 30.000 € pro Ladepunkt

Norderstedt, 2023-09-21

 (Norderstedt, 21.09.2023) Das Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) startet ein wegweisendes Förderprogramm, das Unternehmen dabei unterstützt, Schnellladeinfrastruktur für Elektrofahrzeuge aufzubauen. Im Rahmen dieses Programms werden gewerblich genutzte Schnellladepunkte mit einer Ladeleistung von mindestens 50 kW sowie die dafür erforderlichen Netzanschlüsse gefördert. Das Förderprogramm verfügt über ein Gesamtvolumen von bis zu 400 Millionen Euro.


Wer kann die Förderung beantragen?

Für die Förderung berechtigt sind Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft sowie Unternehmen mit öffentlicher Beteiligung.
Im Detail: 
· kleine und mittlere Unternehmen (KMU) 
· Großunternehmen (GU) 

Das BMDV-Förderprogramm zielt vor allem auf Handwerks- und Gewerbebetriebe sowie Flottenanwender ab, darunter Transport- und Logistikunternehmen, Paketdienste, Mietwagen- und Carsharing-Anbieter sowie Pflegedienste. Erstmals können auch Ladepunkte speziell für Lkw in größerem Umfang gefördert werden, unabhängig von der Fahrzeugbeschaffung.

Was ist förderfähig?
Gefördert werden die Ausgaben für gewerblich genutzte Schnellladepunkte mit einer Nennladeleistung von mindestens 50 kW sowie der dafür notwendige Netzanschluss. 
 Im Detail: 
· Investitionsausgaben für Schnellladeinfrastruktur und technische Ausrüstung (z.B. elektrische Stromspeicher oder Energiemanagementsystem): Die Ladepunkte müssen fabrikneu sein und ausschließlich nicht öffentlich zugänglich auf betrieblich selbst genutzten Flächen errichtet werden. Das Laden mit Gleichstrom (DC) ist Voraussetzung. 

· Ausgaben für Netzanschluss und Installation elektrischer Leitungen und Anschlüsse einschließlich Tiefbau.


Wie hoch ist die Förderung?

Die Zuwendung erfolgt als Anteilsfinanzierung:
Für kleine und mittlere Unternehmen beträgt die Förderquote bis zu 40 %, für Großunternehmen bis zu 20 %.

Die förderfähigen Ausgaben pro Ladepunkt sind von der DC-Ladeleistung abhängig und reichen von 7.000 € bis zu 30.000 € pro Ladepunkt.


Weitere Details zur Förderung:

Jedes antragstellende Unternehmen kann genau einen Antrag stellen, wobei Tochterunternehmen mit eigener Rechtspersönlichkeit separate Anträge stellen können.
Alle Anträge von verbundenen Unternehmen dürfen einen Gesamtförderbetrag von 30 Millionen Euro nicht überschreiten.
Die Beschaffung und Installation der Schnellladepunkte müssen im Inland erfolgen und mindestens zwei Jahre im Eigentum des antragstellenden Unternehmens verbleiben. Der für den Ladevorgang erforderliche Strom muss aus erneuerbaren Energien stammen, und eine Kumulierung mit anderen Fördermitteln ist nicht zulässig. Die Umsetzung muss innerhalb von 18 Monaten nach Bewilligung des Antrags erfolgen.


Förderung von Schnellladestationen: Informationen zur Antragstellung

Gewerblich genutzte Elektrofahrzeuge sind ein Schlüssel zur erfolgreichen Elektrifizierung des Verkehrssektors. Dieses Förderprogramm des BMDV stellt sicher, dass Unternehmen die finanzielle Unterstützung erhalten, die sie benötigen, um eine nachhaltige und zukunftsfähige Mobilität zu erreichen.
Antragstellung ist ab dem 18. September 2023 über den Projektträger Jülich unter https://lis.ptj.de/ möglich.

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