Förderung für E-Fahrzeuge und Ladeinfrastruktur für Unternehmen – BMDV

Norderstedt, 2023-03-15

 
(Norderstedt, 15.03.2023) Das Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) unterstützt Unternehmen, Verbände und Vereine bei der Elektrifizierung ihrer Fahrzeugflotten.

Am 10.03.2023 ist ein neuer Förderaufruf für die Beschaffung von Elektrofahrzeugen und der dazugehörigen Ladeinfrastruktur im Rahmen der Förderrichtlinie Elektromobilität gestartet.

Gefördert werden die Mehrkosten, die beim Kauf eines Elektrofahrzeugs im Vergleich zu einem Referenzfahrzeug mit Verbrennungsmotor anfallen, mit bis zu 50 Prozent (inkl. KMU-Bonus).

Zusätzlich wird die Ladeinfrastruktur, die für den Betrieb des jeweiligen Fahrzeugs notwendig ist, gefördert. Voraussetzung ist, dass die Fahrzeuge zu 100 Prozent mit Strom aus erneuerbaren Energien betrieben werden. Förderfähig sind Elektro- Pkw (Klasse M1) und –Leichtfahrzeuge (Klassen L2e, L5e, L6e, L7e). Gefördert werden Vorhaben ab 15.000 Euro und bis zu 1 Millionen Euro (netto) pro Unternehmen, Verband oder Verein. Insgesamt stehen Fördermittel in Höhe von 14 Millionen Euro bereit.

Frist für die Antragstellung ist vom 09.03.2023 bis 20.04.2023 – es gibt Anforderungen zur Quantität und ein Priorisierungsverfahren.

Mehr dazu erfahren Sie im Online-Seminar der NOW mit PtJ am 27.03.2023 | 13:00 – 14:00 Uhr (Anmeldung über NOW).

Weitere Informationen

Alle Unterlagen und Informationen zur Förderrichtlinie und zu den Aufrufen finden sich auf den Webseiten des Projektträgers Jülich (PtJ) und der Programmgesellschaft NOW GmbH:
https://www.now-gmbh.de/foerderung/foerderfinder/foerderaufruf-fuer-fahrzeuge-und-ladeinfrastruktur-fuer-unternehmen-verbaende-und-vereine-03-2023/ 

www.ptj.de/projektfoerderung/frl-elektromobilitaet/invest

Informationen zur Ladeinfrastruktur für Unternehmen:
https://www.entratek-shop.de/c/ladestation/foerderfaehig/ladestation-fuer-unternehmen-kfw-441